Über uns

Willkommen bei MAP-Arbeitsschutz

Ihr Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

MAP-Arbeitsschutz ist ein  Anbieter von Arbeitssicherheits- Gesundheitsschutz-und Brandschutzlösungen. Unsere Mission ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, die Vorschriften und Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit einzuhalten. 

Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Arbeitsumgebungen mit schweren Maschinen und gefährlichen Arbeitsbedingungen an. 

Mit unserem erfahrenen Team von Experten arbeiten wir eng mit Unternehmen, Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämtern zusammen, um Arbeitsplatzunfälle zu verhindern und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.

Sparen Sie mit uns bares Geld, in dem Sie Ihre meldepflichtigen Arbeitsunfälle senken, Ergonomie am Arbeitsplatz fördern.

So sinken die Krankheitstage und die BG- Beiträge. 

Natürlich möchten wir, genauso wie Sie, dass Ihre Mitarbeiter gesund nach Hause kommen. Dennoch müssen die wirtschaftlichen Interessen eines Betriebes im Auge behalten werden. 

Mit uns sind Sie rechtssicher aufgestellt und wir behalten die Kosten unter Kontrolle.

Wie kann ich Ergonomie am Arbeitsplatz nutzen?

Der ergonomische Arbeitsplatz ist ein Teil des Konzeptes des ergonomischen Arbeitssystems und gehört zum präventiven Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber ist demnach durch Gesetze, Richtlinien und Normen dazu angehalten, das Arbeitssystem ergonomisch zu gestalten. Konkret ist der Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §2 (Unfallverhütungsvorschrift) dazu verpflichtet Unfälle und Berufskrankheiten zu verhüten. Die Umsetzung ergonomischer Richtlinien gestaltet Handlungs- und Bewegungsabläufe dahingehend, dass gesundheitliche Risiken minimiert werden.
Ein Arbeitsplatz, unabhängig von Büro oder Produktion, befindet sich im Arbeitsraum und besteht aus der Interaktion des Menschen mit den Arbeitsmitteln (z.B. PC oder Schraubenschlüssel) und Arbeitsgegenständen. Hierbei ist der Arbeitsraum bspw. durch Umgebungseinflüsse wie Lärm, Beleuchtung, Klima und soziales Umfeld charakterisiert. Auch die Farbgestaltung und der Platzbedarf des Arbeitsraums wirken auf den Arbeitnehmer ein und sind wichtige Bestandteile eines ergonomischen Arbeitskonzeptes. Jedes Wirkmedium muss an den Menschen und die auszuübende Tätigkeit angepasst werden, um einen positiven Einfluss auf das Ergebnis, die Qualität und die Quantität der Arbeit zu nehmen

Arbeitsschutzgesetz

Das wichtigste Grundlagengesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet den Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden. Der Arbeitgeber hat für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Betrieb zu sorgen. Dies kann besonders wirksam durch eine nachhaltige Einbindung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in die Strukturen und Abläufe eines Unternehmens erreicht werden. Ferner unterweist der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und trifft Vorkehrungen für besonders gefährliche Arbeitsbereiche und Arbeitssituationen. Bei der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen gibt das Arbeitsschutzgesetz den Unternehmen Gestaltungsspielräume, um den unterschiedlichen Gegebenheiten eines jeden Betriebes gerecht werden zu können. Das Arbeitsschutzgesetz wird durch eine Reihe von Arbeitsschutzverordnungen konkretisiert, die z.B. Maßnahmen für eine sichere Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzgestaltung, einen sicheren Arbeitsmitteleinsatz, für Lärmschutz, zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, zur Lastenhandhabung oder für den Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen enthalten. Die technische Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen, die auf dem Markt bereitgestellt werden, ist Gegenstand des Produktsicherheitsgesetzes.

Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen. Der Unternehmer muss dabei die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen, und den Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse angemessen dokumentieren. Die Gefährdungsbeurteilung wird damit zur Grundlage allen betrieblichen Handelns in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Die DGUV Vorschrift 1 übernimmt die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes für die Einrichtungen und Organisationen des öffentlichen Bereichs, in denen auch nicht beschäftigte Versicherte tätig sind. Damit muss beispielsweise auch in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen eine Gefährdungsbeurteilung für die Kinder, Schüler und Studierenden durchgeführt werden.

Weder das Arbeitsschutzgesetz noch die DGUV Vorschrift 1 regeln jedoch im Detail, wie die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen sind. Daher stellen hierzu die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eine Vielzahl ganz konkreter und branchen- und bereichsspezifischer Handlungshilfen zur Verfügung. Zusätzlich beraten die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger Unternehmen und öffentliche Einrichtungen auf Anfrage.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAUA stellt auf ihrem Web-Portal zur Gefährdungsbeurteilung ausführliche Informationen u.a. zu den einzelnen Schritten der Gefährdungsbeurteilung und zu den verschiedenen Klassen von Gefährdungsfaktoren, sowie eine Datenbank mit konkreten Handlungshilfen verschiedener Anbieter zur Verfügung.

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie GDA richtet sich mit der Leitlinie "Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" zwar in erster Linie an die Aufsichtsdienste der Länder und der Unfallversicherung, jedoch kann diese Leitlinie auch Unternehmen als Orientierung dienen. Außerdem stellt die GDA im Rahmen ihres Werkzeugs "GDA-ORGAcheck" auch eine Reihe von Praxishilfen für Unternehmen zur Verfügung.

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